Wer produziert, bekommt Stromsteuer zurück – wenn die Mengenabgrenzung stimmt. EE-Pulse liefert die zählpunktscharfen Nachweise für Ihren Antrag beim Hauptzollamt.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der Stromsteuer für betrieblich entnommenen Strom erstatten lassen (§ 9b StromStG). Entscheidend ist die saubere Abgrenzung: Welche Mengen wurden für begünstigte Zwecke entnommen, welche von Dritten (z. B. Mietern, Fremdfirmen) verbraucht?